Inhalt
Das Gesetz verlangt für Betreuungskräfte mindestens einmal jährlich eine zweitägige Fortbildungsmaßnahme.
An diesen Tagen soll vor allem das Wissen aktualisiert werden. Zudem steht die eigene Reflexion der Arbeit im Vordergrund und ein Austausch mit anderen Betreuungskräften soll ermöglicht werden.
Durch die täglichen Beschäftigungsangebote baut sich zwischen einer Betreuungskraft und den Bewohnern sehr oft ein intensiver Kontakt auf. Es entstehen Beziehungen, die für den Prozess der Sterbebegleitung sehr wertvoll sind. Betreuungskräfte benötigen für diese anspruchsvolle Aufgabe grundlegendes Fachwissen, welches in diesem Seminar vermittelt wird. Zudem werden Ideen gegeben, mit welchen Beschäftigungsangeboten Menschen in der Sterbephase noch ?erreicht? werden können.
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht