Inhalt
Die Mittel des gemeinnützigen Vereins müssen zeitnah ausgegeben werden. Es sollte aber überlegt werden, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen aus Überschüssen Finanzpolster für bestimmte Aufgaben, Anschaffungen oder auf Dauer gebildet werden können.
Diese Überlegungen sind noch wichtiger, weil die Frist für die Bildung von Rücklagen ab Januar 2015 auf zwei Jahre verlängert worden ist und zusätzlich eine Möglichkeit geschaffen wurde, nicht gebildete Rücklagen nachzuholen. Sogar die Nachholung des nicht ausgeschöpften Volumens ist innerhalb dieses Zeitraums möglich. Im Seminar werden die unterschiedlichen Formen der Rücklagen und die Voraussetzungen für die Bildung und Verwendung der verschiedenen Rücklagen erläutert. Außerdem werden Hinweise für die erforderliche Nebenrechnung der gebildeten Rücklagen gegeben.
Inhalte: Mittelverwendung (Fristen, Verwendung für den gemeinnützigen Bereich, Verwendung im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, Verluste im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, Bildung einer freien Rücklage) Tatsächliche Geschäftsführung (Buchführung, Aufzeichnungen, Kassenführung (Registrierkasse) Lohnsteueranmeldungen Beitragsnachweis Sozialversicherung Übungsleiterfreibetrag und Ehrenamtspauschale
Zielgruppe: Vereinsvorstände, Geschäftsstellenmitarbeiter/Innen, Inhaber/Innen der VM C und B Lizenz sowie Interessierte
Für detaillierte Kursinformationen rufen Sie bitte die Website des Landessportverbands Schleswig-Holstein auf.
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht