Inhalt
General- und Vorsorgevollmachten regeln, was passieren soll und wer zuständig ist, wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, für sich selbst zu entscheiden. Wer erhält Auskünfte vom Arzt? Wer hat Zugriff auf Konten? Wer kann über persönliche Belange entscheiden? Ohne eine Vollmacht wird ein Betreuer eingesetzt, aber ob der im Sinne des Vollmachtgebers und seiner Familie handelt, ist oftmals unklar. Deshalb gilt: Ab dem 18. Geburtstag sollten alle eine Vorsorgevollmacht haben.
Anna von Knebel Doeberitz ist seit 19 Jahren als Rechtsanwältin tätig. Als Notarin kennt sie die Schwierigkeiten, wenn Menschen handlungsunfähig werden und keine Vollmacht vorhanden ist.
Vorverkauf in der VHS und unter www.vhs-sachsenwald.de, Restkarten an der Abendkasse
- Unterrichtsart
- Vortrag