Inhalt
Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz stellt nicht nur den Spediteuren neue Herausforderungen. Im Hinblick auf die Richtlinie 2003/59/EG vom 15.Juli 2003 über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter – und Personenverkehr werden sich für CE- Fahrlehrer neue Arbeitsfelder erschließen. Es ist abzusehen, dass die Besitzstandsrechte der Fahrerlaubnis Klasse 3 bald erschöpft sein werden, sodass das Kundeninteresse an den Klassen C1, C1E und C, CE wieder zunehmen wird.
Die Ausbildung zum Fahrlehrer der Klasse CE dauert 8 Wochen (ca. 280 Stunden), wobei sich der Inhalt und die Dauer der Fahrlehrerausbildung nach dem Rahmenlehrplan richten.
Fahrlehrerlehrgang CE gemäß Fahrlehrerausbildungsverordnung