Inhalt
Führerscheinausbildung Klasse C1E. Die Ausbildungsinhalte gliedern sich nach dem Rahmenlehrplan der Fahrschülerausbildungsordnung:
- Fähigkeiten und Fertigkeiten, um das Fahrzeug auch in schwierigen Verkehrssituationen zu beherrschen,
- Kenntnis, Verständnis und Anwendung der Verkehrsvorschriften,
- Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Wahrnehmung und Kontrolle von Gefahren einschließlich ihrer Vermeidung und Abwehr,
- Wissen über die Auswirkungen von Fahrfehlern und eine realistische Selbsteinschätzung,
- Bereitschaft und Fähigkeit zum rücksichtsvollen und partnerschaftlichen Verhalten und das Bewusstsein für die Bedeutung von Emotionen beim Fahren und
- Verantwortung für Leben und Gesundheit, Umwelt und Eigentum
Außerdem beinhaltet die Ausbildung die beschleunigte Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz mit abschließender IHK-Prüfung.
Der/Die Bewerber(in) sollte folgende Voraussetzungen erfüllen:
Mindestalter
- mindestens 18 Jahre
- die Fahrerlaubnis der Klassen B besitzen oder
Die Fahrerlaubnis Klasse B kann mit erworben werden
Befristung / ärtzliche Untersuchung:
Bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, nach Vollendung des 45. Lebensjahres für 5 Jahre. Bei Ersterteilung und jeder Verlängerung Gesundheitsprüfung und ärztliche Augenuntersuchung.
- Zertifikat
- Berufskraftfahrer/in - Beschleunigte Grundqualifikation (LKW, BUS) (IHK-Prüfung) i
- Förderungsart
- Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht
- Sonstiges Merkmal
- Führerschein Klasse C1 (LKW: 3,5 bis 7,5 t)
Führerschein Klasse C1E (LKW: 3,5 bis 7,5 t + Anhänger)