Inhalt
Nach Erwerb der Grundfahrlehrerlaubnis (Klasse BE) ist die Erweiterung um die Klasse A sinnvoll, da durch die Ausbildung von Fahrschülern in den Klassen A1 und M potentielle Fahrschüler für die Klassen B und BE angesprochen werden. Zudem ist die Fahrlehrererlaubnis der Klasse A Voraussetzung für den Erwerb von die Zusatzqualifikationen (Seminarleiter ASP, FSF und ASF).Für den angestellten Fahrlehrer ergeben sich zusätzliche und spannende Tätigkeiten außerhalb des eigenen Fahrschulwagens. Fahrfreude vermitteln, den Fahrschüler gut vorbereiten und selber auf dem Motorrad begleiten sind nur einige neue Möglichkeiten.
Inhalt und Dauer der Ausbildung
Ausbildung zum® Fahrlehrer(in) Klasse A dauert 1 Monat. Die Ausbildungsinhalte gliedern sich nach dem Rahmenlehrplan der Fahrlehrerausbildungsordnung:
- Sicheres und gewandtes Führen von Kraftfahrzeugen
- Verkehrsverhaltenslehre und Gefahrenlehre
- Verkehrspädagogik und Didaktik, praktische Unterrichtsübungen
- Allgemeine Rechtskunde Verkehrsrecht, Fahrlehrerrecht, Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften
- Fahrzeugtechnik, Umweltschutz und energiesparendes Fahren
Die Ausbildung umfasst 140 Unterrichtseinheiten und endet mit einer schriftlichen, mündlichen und einer Fahrprüfung.
Voraussetzungen:
Die Voraussetzungen für den Erwerb der Fahrlehrererlaubnis der Klasse A sind:
- Besitz der Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE
- 1 monatiger Vollzeitlehrgang an einer Fahrlehrerausbildungsstätte
- bestehen der 3 Prüfungsteile
- Fahrpraxis (2 Jahre) in der Klasse A unbeschränkt