Inhalt
Bildungsinhalte
Ausbildung in den 6 Kompetenzbereichen
- Verkehrsverhalten
- Recht
- Technik
- Unterrichten, Ausbilden und Weiterbilden
- Erziehen
- Beurteilen
Im Anschluss bieten wir einen Workshop "Vorbereitung auf die schriftliche und mündliche Fahrlehrerprüfung" an
Förderung
Die Schulung ist förderfähig im Rahmen von Bildungsgutscheinen der Agentur für Arbeit, Jobcenter, Karrierecenter der Bundeswehr und durch die Sozialversicherungsträger.
Wir unterstützen Sie mit Informationen ob eine der verschiedenen Fördermöglichkeiten auch für Sie in Frage kommt
Zielgruppe
Diese Maßnahme eignet sich besonders für Arbeitssuchende und von der Arbeitslosigkeit bedrohte , die Interesse an der Arbeit als Fahrlehrer haben oder Ihre Chancen bei der Arbeitssuche generell verbessern wollen. Die Nachfrage nach Fahrlehrer ist sehr hoch. Ein erfolgreicher Abschluss öffnet viele Türen in krisensichere Arbeit.
Zugang
Eignung und Zuverlässigkeit
Ihre geistige und körperliche Eignung weisen Sie durch ein ärztliches Zeugnis nach. Ihre persönliche Zuverlässigkeit wird anhand eines Führungszeugnisses überprüft, das Sie bei Ihrer zuständigen Meldebehörde beantragen.
Mindestalter
Für die Erlangung der Fahrlehrerlaubnis ist ein Mindestalter von 21 Jahren vorgeschrieben.
In Einzelfällen kann Ihre zuständige Straßenverkehrsbehörde auch Ausnahmen von dem Erfordernis des Mindestalters genehmigen. Bitte fragen Sie dort nach.
Mit der Ausbildung können Sie jedoch bereits vor Vollendung des 21. Lebensjahres beginnen.
Vorbildung
Eine bestimmte Schulbildung ist nicht vorgeschrieben.
Sie benötigen lediglich eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung.
Als gleichwertige Vorbildung werden unter anderem folgende Schulabschlüsse anerkannt:
Allgemeine Hochschulreife (Abitur), fachgebundene Hochschulreife (Fachabitur), Fachhochschulreife.
Auch bei einigen anderen Abschlüssen (wie z.B. Dienstgrad des Unteroffiziers bei der Bundeswehr) kann auf die Berufsausbildung verzichtet werden.
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Fahrlehrerlaubnis beim zuständigen Straßenverkehrsamt stellen.
Antragsunterlagen,
• amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Geburtsurkunde)
• tabellarischer Lebenslauf
• ärztliche Bescheinigung nach Anl. 5 FeV und augenärztliche Bescheinigung nach Anl. 6 FeV (von einem Arbeits- oder Betriebsarzt oder Gesundheitsamt)
• EU-Kartenführerschein
• Nachweis über eine abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf (z.B. Gesellenbrief) oder eine gleichwertige Vorbildung
• Antrittsbescheinigung / Bescheinigung der Fahrlehrerausbildungsstätte über die Ausbildungsdauer
• Führungszeugnis der Belegart O (zu beantragen bei der Gemeinde
Wenn Sie Fragen haben, helfen Ihnen gerne weiter.