Inhalt
Bildungsziel:
Diese Berufsfachschule ermöglicht den Abschluss einer schulischen Berufsausbildung zur „Staatlich geprüften Kaufmännischen Assistentin“ oder zum „Staatlich geprüften Kaufmännischen Assistenten“ (Fachrichtung Fremdsprachen), verbunden mit dem Erwerb der Fachhochschulreife (schulischer Teil).
Auf den Mittleren Schulabschluss aufbauend wird gleichzeitig im allgemeinen Lernbereich eine Vertiefung der Allgemeinbildung vermittelt und der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben.
Aufnahmebedingungen:
In die Berufsfachschule für Kaufmännische Assistentinnen und Assistenten kann aufgenommen werden, wer den Mittleren Schulabschluss oder die Versetzung in die Oberstufe des achtjährigen gymnasialen Bildungsganges erreicht hat.
- Abschluss
- Assistent/in - Kaufmännische/r Assistent/in [staatlich geprüft] (Ausbildung, Berufsfachschule, PrüfO Landesrecht)
Assistent/in - Kaufmännische/r Assistent/in für Fremdsprachen [staatlich geprüft] (Ausbildung, Berufsfachschule, PrüfO Landesrecht) i - Förderungsart
- BAföG (Ausbildung/Schule) i
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht