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Abschluss: Fachkraft für Pflegeassistenz, staatlich geprüft

Regionales Berufsbildungszentrum des Kreises Herzogtum Lauenburg, Kerschensteinerstraße 2, 23879 Mölln

(Berufsfachschule III Sozialwesen (FPA))

Inhalt

Schulart und Ausbildungsziel: Die Berufsfachschule Sozialwesen trägt dem wachsenden Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften im Bereich der sozialen Dienstleistungen Rechnung. Sie bietet eine dreijährige schulische Berufsausbildung zur "Fachkraft für Pflegeassistenz" in den Bereichen Kranken- und Altenpflege.

Den Auszubildenden sollen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt werden, die sie zu selbstständigem Arbeiten unter Anleitung befähigen. Zu ihren Aufgaben gehören:

  • die pflegerische und die hauswirtschaftliche Versorgung kranker, pflegebedürftiger, behinderter und alter Menschen sowie deren Beratung - all dies auch in Zusammenhang mit anderen Fachkräften,
  • die Unterstützung und Beratung zur Aktivierung einer selbstständigen Lebensführung der genannten Personen,
  • die Unterstützung bei der Inanspruchnahme behördlicher Gänge und anderer sozialer Dienste.

Die dreijährige Ausbildung wird mit einer schriftlichen Prüfung in Deutsch, Sozialpflege sowie Hauswirtschaft, einer praktischen Prüfung in beiden Fachbereichen sowie einer mündlichen Prüfung abgeschlossen. Es kann eine Doppelqualifikation erworben werden:

  • der Berufsschulabschluss zur "Staatlich anerkannten Fachkraft für Pflegeassistenz"
  • die mittlere Reife (entspricht Realschulabschluss) bei einem Durchschnitt von 3,0 oder besser im Abschlusszeugnis (und bei Vorliegen der fremdsprachlichen Voraussetzungen).

Aufnahmevoraussetzungen

  • In die Berufsfachschule Sozialwesen kann aufgenommen werden, wer den Hauptschulabschluss hat oder einen entsprechenden Bildungsnachweis, z.B. die Versetzung nach Klasse 10 einer Realschule.
  • Bewerber mit Staatsangehörigkeit aus Ländern außerhalb der EU müssen eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung für die Bundesrepublik Deutschland nachweisen.
  • Bewerben sich mehr Schüler als aufgenommen werden können, entscheidet die Aufnahmekonferenz, u.a. anhand des eingereichten Zeugnisses; dabei wird die Summe der Noten in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und aller weiteren Noten im einfachen Durchschnitt berücksichtigt.
  • Eine Mindestpunktzahl als Begrenzung der Aufnahme gibt es grundsätzlich nicht. Für Schüler, die zunächst nicht berücksichtigt werden können, gibt es ein Nachrückverfahren. Die Aufnahme erfolgt im Rahmen der verfügbaren Schülerplätze. Über die Aufnahme wird in einer Aufnahmekonferenz entschieden. Das Ergebnis wird schriftlich mitgeteilt. Mündliche Auskünfte können leider nicht gegeben werden.

Ausbildungskosten und finanzielle Förderung
Der Unterricht in den Berufsfachschulen ist schulgeldfrei. Lernmittel werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Besuch der Berufsfachschulen kann nach den geltenden Bestimmungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAFÖG) gefördert werden. Anträge sind an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung zu richten.

Abschluss
Fachkraft - Pflegeassistenz [staatlich geprüft] (Ausbildung, Berufsfachschule, PrüfO Landesrecht) i
Förderungsart
BAföG (Ausbildung/Schule) i
Unterrichtsart
Präsenzunterricht

Termine

Für dieses Angebot sind momentan 2 Zeiten bzw. Orte bekannt:

ZeitenDauerArtPreisOrtBemerkungen
01.08.24 - 31.07.27Beginnt jährlich
Mo., Di., Mi., Do. und Fr.
dauerhaftes Angebot
3 Jahre P Präsenzunterricht kostenlos
staatliche Schule, kein Schulgeld
Dialogweg 4
21502 Geesthacht

zur Anmeldung

01.08.24 - 31.07.27Beginnt jährlich
Mo., Di., Mi., Do. und Fr.
dauerhaftes Angebot
3 Jahre
P Präsenzunterricht
s.o.
kostenlos
staatliche Schule, kein Schulgeld
 Kerschensteinerstraße 2
23879 Mölln

zur Anmeldung

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