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- BAföG für Schüler/innen

Eine schulische Berufsausbildung oder andere Formen schulischer Bildung (siehe unten) können nach BAföG gefördert werden. Die Ausbildung muss förderungsfähig nach BAföG sein, das heißt sie muss z.B. an staatlichen Schulen stattfinden- im Zweifel bei der Schule nachfragen.

BAföG für Schüler wird geleistet für den Besuch von:

  1. weiterführenden allgemeinbildenden Schulen (z.B. Haupt-, Real- und Gesamtschulen, Gymnasien) ab Klasse 10
  2. Berufsfachschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung (z.B. Berufsvorbereitungsjahr), ab Klasse 10
  3. Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt
  4. Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln
  5. Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt
  6. Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs
  7. Höheren Fachschulen und Akademien

Schülerinnen und Schüler, die eine der in den Nummern 1 bis 3 genannten Schulen besuchen, erhalten nur dann Förderung, wenn sie notwendiger Weise auswärts untergebracht sind.

Betriebliche oder überbetriebliche Ausbildungen (so genannte Ausbildungen im dualen System) werden nicht nach BAföG gefördert, ebenso nicht der Besuch der Berufsschule. Ebenfalls nicht in Betracht kommt BAföG für Schüler bei einer Umschulung oder beruflichen Fortbildung.

Schüler/innen erhalten die Förderung als Vollzuschuss, müssen sie also nicht zurückzahlen.

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Information: erstellt am 05.01.07, zuletzt geändert am 20.01.21
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