Inhalt
Das Gesetz verlangt für Betreuungskräfte mindestens einmal jährlich eine zweitägige Fortbildungsmaßnahme.
An diesen Tagen soll vor allem das Wissen aktualisiert werden. Zudem steht die eigene Reflexion der Arbeit im Vordergrund und ein Austausch mit anderen Betreuungskräften soll ermöglicht werden.
Das Wissen über die Lebensgeschichte eines Menschen trägt zu einem besseren Verständnis seines Verhaltens bei. Die plattdeutsche Sprache kann den Zugang fördern und die Erinnerung aktivieren. Diese Fortbildung will den Wortschatz an die Hand geben, um "vun fröher to vertellen".
Hinweis: Wer ein wenig Plattdeutsch kann, kann hier auch teilnehmen, ohne den Teil I am 07.03.19 absolviert zu haben.
- Zertifikat
- Betreuungskraft (nach § 43b SGB XI mit § 53b) i
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht