Inhalt
Fahrlehrer mit der Fahrlehrerlaubnis Klasse DE sind selten geworden in der Berufsgruppe Fahrlehrer. Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz bietet jedoch auch hier viele neue Einsatzmöglichkeiten, die den Erwerb der Fahrlehrerlaubnis interessant machen.
Die Ausbildung zum Fahrlehrer der Klasse DE dauert 8 Wochen (ca. 280 Stunden) bzw. 4 Wochen bei Vorbesitz der Fahrlehrerlaubnis Klasse CE,
wobei sich der Inhalt und die Dauer der Fahrlehrerausbildung nach dem Rahmenlehrplan richten.
In unmittelbarer Nähe unseres Ausbildungszentrums finden Sie eine Reihe von preiswerten Übernachtungsmöglichkeiten. Sprechen Sie uns gerne an und wir helfen Ihnen bei der Suche nach einem Zimmer.
Fahrlehrerlehrgang DE
Fahrlehrerlehrgang DE gemäß Fahrlehrerausbildungsverordnung. Die Ausbildung zum Fahrlehrer der Klasse DE dauert 8 Wochen (ca. 280 Stunden) bzw. 4 Wochen bei Vorbesitz der Fahrlehrerlaubnis Klasse CE, wobei sich der Inhalt und die Dauer der Fahrlehrerausbildung nach dem Rahmenlehrplan richten.
Themenschwerpunkte:
Verkehrspädagogik und Didaktik,
praktische Unterrichtsübungen,
Verkehrsverhaltenslehre und Gefahrenlehre,
Verkehrsrecht,
Fahrlehrerrecht,
Ausbildungs-und Prüfungsvorschriften
Fahrzeugtechnik
Sicheres und gewandtes Führen von Kraftfahrzeugen.
Voraussetzungen:
Die Voraussetzungen für den Erwerb der Fahrlehrererlaubnis der Klasse DE sind:
Besitz der Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE
2 monatiger Vollzeitlehrgang an einer Fahrlehrerausbildungsstätte
bestehen der 3 Prüfungsteile
ausreichend Fahrpraxis in der Klasse DE ? als ausreichend gilt eine Fahrpraxis von 2 Jahren innerhalb der letzten 5 Jahre. Alternativ gilt eine Fahrpraxis von 6 Monaten hauptberuflich oder durch eine Zusatzausbildung (von 60 Stunden nach Erwerb der Fahrerlaubnis) als ausreichend. Diese Fahrpraxis muss auf Fahrzeugen der Klasse DE erlangt worden sein!
Alle Ausbildungsabschnitte sind förderfähig im Rahmen von Bildungsgutscheinen der Agentur für Arbeit und der Jobcenter.
Förderung durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr, Aufstiegs-BAföG und durch die Sozialversicherungsträger sind auch möglich.
Egal welche Fragen Sie haben, zu den Themen Schulungen oder Förderung rufen Sie uns an.
- Abschluss
- Fahrlehrer/in (Bundesweit einheitlich geregelt, PrüfO vom 18.03.22) i
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht