Inhalt
Die Fachschule für Heilerziehungspflege ist eine dreijährige Weiterbildungsmaßnahme, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin“ oder „Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger“ berechtigt.
Ziel der Weiterbildung ist die Befähigung, selbstständig und eigenverantwortlich Menschen, deren personale und soziale Identität und Integration durch Beeinträchtigungen oder Behinderungen erschwert ist, zu begleiten, zu betreuen, zu pflegen und deren Persönlichkeitsentwicklung, Bildung, Sozialisation und Rehabilitation zu fördern.
Aufnahmevoraussetzungen
(Landesverordnung über die Fachschule FSVO vom 09.07.2013)
Schulische Aufnahmevoraussetzungen
1. Mittlerer Schulabschluss oder ein diesem gleichwertiger Schulabschluss.
2. Deutschkenntnisse: Wurde der schulische Abschluss im Ausland erworben, ist der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenz-rahmen: lehren, lernen,beurteilen“ vorzulegen.
Berufliche Aufnahmevoraussetzungen
1. ist eine mindestens zweijährige abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder
2. eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung sowie eine einjährige einschlägige Berufstätigkeit oder ein einjähriges einschlägiges Praktikum oder
3. eine für die Zielsetzung der Fachrichtung einschlägige Berufstätigkeit von drei Jahren.
In begründeten Fällen kann auch zugelassen werden, wer die Fachhochschulreife oder Allgemeine Hochschulreife erworben hat sowie in einem für die Ausbildung förderlichen Bereich ein einjähriges einschlägiges Praktikum absolviert hat oder in einem für die Ausbildung förderlichen Bereich ein Jahr berufstätig war. Auf die Zeiten des Praktikums und der Berufstätigkeit werden förderliche freiwillige Dienste auf der Grundlage von Bundesgesetzen angerechnet.
Zulassung: Über die Zulassung entscheidet die Aufnahmekonferenz. Zusagen erfolgen im Rahmen der verfügbaren Plätze. Es kommt vor, dass zugelassene Bewerber sich anders entscheiden und ihren Schulplatz zurückgeben. Nicht aufgenommene Bewerberinnen und Bewerber können im Nachrückverfahren berücksichtigt werden.
Prüfung: Die Weiterbildung endet mit jeweils einer schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfung. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist die erfolgreiche und regelmäßige Teilnahme an den Unterrichtsveranstaltungen und den unterrichtsbegleitenden Praktika.
Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Die Fachhochschulreife kann erworben werden. Durch Zusatzunterricht im Fach Mathematik wird bei erfolgreichem Abschluss die Fachhochschulreife zuerkannt, so dass sich über diese Ausbildung die Möglichkeit zu einem fachbezogenen Studium bietet